Beitragsordnung der Schützengesellschaft Kronach e. V.
1. Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr beträgt für jedes neue Mitglied € 10,00
Jugendliche unter 18 Jahren sind hiervon ausgenommen.
2. Mitgliedsbeiträge
a. Jahresbeitrag für ordentliche Mitglieder € 80,00.
b. Jahresbeitrag für Ehepaare € 120,00.
c. Jahresbeitrag für Jugendliche unter 18 Jahren € 20,00.
d. Auf entsprechenden Antrag wird der Jahresbeitrag für Mitglieder, welche nach Vollendung des 18. Lebensjahres noch in Schul- oder Berufsausbildung stehen auf € 20,00 gesenkt. Diese Regelung gilt jedoch längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.
e. Ehrenmitglieder und Mitglieder, die länger als 50 Jahre der Schützengesellschaft angehören, sind von der Beitragszahlung befreit.
3. Ermäßigungen
Auf Antrag kann der Vorstand in begründeten Fällen Ermäßigungen der obigen Beiträge beschließen.
Bei Eintritt bis 30.6. ist der volle Beitrag zu entrichten. Bei Eintritt ab dem 1.7. ist der halbe Beitrag sofort fällig.
4. Fälligkeit
Die Mitgliedsbeiträge sind zum 01.01. eines jeden Jahres zur Zahlung fällig.
5. Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung wurde in der Hauptversammlung vom 16.06.2016 genehmigt und tritt am 01.01.2017 in Kraft.
Gleichzeitig treten vorangegangene Beitragsordnungen außer Kraft.
Kronach, den 16.06.2016
gez. Vorstandschaft