Beitragsordnung der Schützengesellschaft Kronach e. V.
1. Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr
beträgt für jedes neue Mitglied € 10,00
Jugendliche unter 18
Jahren sind hiervon ausgenommen.
2. Mitgliedsbeiträge
a. Jahresbeitrag für
ordentliche Mitglieder € 60,00.
b. Jahresbeitrag für
Ehepaare € 90,00.
c. Jahresbeitrag für
Jugendliche unter 18 Jahren € 15,00.
d. Auf entsprechenden
Antrag wird der Jahresbeitrag für Mitglieder, welche nach Vollendung des 18.
Lebensjahres noch in Schul- oder Berufsausbildung stehen auf € 15,00 gesenkt.
Diese Regelung gilt jedoch längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.
e. Ehrenmitglieder
und Mitglieder, die länger als 50 Jahre der Schützengesellschaft angehören,
sind von der Beitragszahlung befreit.
f. Mitglieder, die
ihren Wehrdienst oder Ersatzdienst ableisten, sind auf Antrag von der
Beitragszahlung befreit.
3. Ermäßigungen
Auf Antrag kann der Vorstand in begründeten Fällen Ermäßigungen der obigen Beiträge beschließen.
4. Fälligkeit
Die Mitgliedsbeiträge sind zum 01.01. eines jeden Jahres zur Zahlung fällig.
5. Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung wurde in der Hauptversammlung vom 06.05.1999 genehmigt und tritt am 01.01.2000 in Kraft.
Kronach, den 06.05.1999
gez. Vorstandschaft
Die Beitragsordnung wurde in der Hauptversammlung 2001 angepasst und auf Euro-Beträge umgestellt.
Die Beiträge wurden in den Hauptversammlungen 2004 und 2009 angepasst.