Beitragsordnung der Schützengesellschaft Kronach e. V.

1. Aufnahmegebühr

Die Aufnahmegebühr beträgt für jedes neue Mitglied € 10,00
Jugendliche unter 18 Jahren sind hiervon ausgenommen.

2. Mitgliedsbeiträge

a. Jahresbeitrag für ordentliche Mitglieder € 60,00.
b. Jahresbeitrag für Ehepaare € 90,00.
c. Jahresbeitrag für Jugendliche unter 18 Jahren € 15,00.
d. Auf entsprechenden Antrag wird der Jahresbeitrag für Mitglieder, welche nach Vollendung des 18. Lebensjahres noch in Schul- oder Berufsausbildung stehen auf € 15,00 gesenkt. Diese Regelung gilt jedoch längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.
e. Ehrenmitglieder und Mitglieder, die länger als 50 Jahre der Schützengesellschaft angehören, sind von der Beitragszahlung befreit.
f. Mitglieder, die ihren Wehrdienst oder Ersatzdienst ableisten, sind auf Antrag von der Beitragszahlung befreit.

3. Ermäßigungen

Auf Antrag kann der Vorstand in begründeten Fällen Ermäßigungen der obigen Beiträge beschließen.

4. Fälligkeit

Die Mitgliedsbeiträge sind zum 01.01. eines jeden Jahres zur Zahlung fällig.

5. Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung wurde in der Hauptversammlung vom 06.05.1999 genehmigt und tritt am 01.01.2000 in Kraft.

Kronach, den 06.05.1999

gez. Vorstandschaft

Die Beitragsordnung wurde in der Hauptversammlung 2001 angepasst und auf Euro-Beträge umgestellt.

Die Beiträge wurden in den Hauptversammlungen 2004 und 2009 angepasst.

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